Realien GmbH

AGB

Liefer- und Zahlungsbedingungen (Stand 01.01.2011)

I. Vertragsabschluss

  1. Verträge werden erst dann wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, Nebenabre­den sowie Abänderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie con uns schriftlich bestätigt werden. Auch Zusicherungen be­dürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
  3. Etwaige Einkaufsbedingungen des Bestellers, die diesen Bedin­gungen widersprechen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Besteller seinerseits der Bestellung zugrundelegen wollte und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben.

 
II. Umfang der Lieferpflicht

  1. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezi­fikationen stellen den technischen  Stand zu diesem Zeit­punkt dar.
  2. Wir behalten uns Konstruktionsänderungen ausdrücklich vor, so­weit diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.

 
III. Preise

  1. Sämtliche angegebenen Preise sind Nettopreise, die jeweilige ge­setzliche Mehrwertsteuer hat der Käufer zusätzlich zu ent­richten.
  2. Unsere Preise gelten ab Werk, Standort  oder Lager. Die Kosten für die Verpackung werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
  3. Preisangaben in Katalogen etc. sind unverbindlich.

 
IV. Zahlungsbedingungen

  1. Soweit unsere Auftragsbestätigung nicht etwas anderes be­stimmt, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rech­nungsdatum ohne jeden Abzug fällig.
  2. Wechsel werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung hereinge­nommen; die  Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Be­steller.
  3. Kommt der Besitzer mit der Zahlung in Verzug, so schuldet er als Verzugsschaden Zinsen, wie sie von den Geschäftsbanken für Überzie­hungskredite in Rechnung gestellt werden.
  4. Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach­kommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst  oder seine Zah­lungen einstellt oder wenn uns andere  Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so sind wir berech­tigt, die gesamte noch offen stehende Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Wechsel oder Schecks hereingenommen haben. In diesem Fall sind wir außer­dem berechtigt, bezüglich sämtlicher  sonstiger Verträge  Vor­auszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzu­treten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  5. Zur Zurückbehaltung  oder Aufrechnung ist der Besteller nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung  unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 
V. Lieferfristen

  1. Die Lieferung ist erst geschuldet, wenn Einigkeit über sämtliche techni­schen Einzelheiten der Ausführung erzielt ist. Die Einhal­tung der Liefer­fristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten (auch der Nebenpflichten) des Bestellers voraus.
  2. Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern die Liefer­fristen angemessen auch dann, wenn sie während eines etwaigen Lieferverzu­ges eingetreten sind.
  3. Die Dauer der vom Käufer zu setzenden Nachfrist wird auf einen Monat festgelegt.
  4. Die erweiterte Haftung gem. § 287 BGB wird ausgeschlossen.

 
VI. Gefahrübertragung

  1. Die Gefahr geht mit der Absendung der bestellten Ware auf den Bestel­ler über und zwar auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wor­den ist. Verzögert sich der Versand durch Ver­schulden des Bestellers, so geht die Gefahr bereits von dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem wir die Versandbereit­schaft mitgeteilt haben.
  2. Wir sind berechtigt, Vorsicherungen gegen Transportschäden auf  Kosten des Bestellers abzuschließen.

 
VII. Gewährleistung

  1. Nach VOB mit einer Laufzeit von 2 Jahren, beginnend ab Ab­nahme. Bei Eintritt der Gewährleistung haften wir in der Weise, dass die Teile unent­geltlich ausgebessert oder nach unserer Wahl neu geliefert werden.
  2. Offensichtliche Fabrikations- und Materialmängel müssen uns un­verzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes, mitgeteilt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist  nicht ent­deckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
  3. Falls mehrere Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen fehlge­hen, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; dies gilt jedoch nur dann, wenn der Besteller nicht Kaufmann ist.
  4. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.

 
VIII. Haftung

  1. Schadensersatz wegen Unmöglichkeit der Leistung, Nichterfül­lung aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Ver­tragsabschluss oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl uns als auch unseren Erfül­lungsgehilfen gegenüber ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vor­sätzlich oder grob fahrlässig  her­beigeführt worden ist.
  2. Ist der Besteller Kaufmann, so sind die genannten Schadenersatz­ansprüche nur bei Vorsatz, nicht bei grober Fahrlässigkeit  gegeben.

 
IX. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be­gleichung unserer sämtlichen Forderungen gegenüber dem Be­steller unser Eigen­tum. Sind mehrere Gegenstände geliefert, so geht das Vorbehaltseigen­tum an einem bestimmten Gegenstand auch dann nicht unter, wenn der Kunde bei der Zahlung einen bestimmten Verwendungszweck  angibt, solange noch andere Forderungen offen stehen.
  2. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten un­sere Ansprüche insgesamt um mehr als 25%, so sind wir auf  Verlangen des Bestellers zur Freigabe von Sicherheiten in Höhe des übersteigenden  Wertes verpflichtet.
  3. Der Besteller ist nur mit unserer Zustimmung zur Veräußerung der in unserem Vorbehaltseigentum  stehenden Waren befugt. Veräußert er je­doch als Wiederverkäufer die von uns gelieferten Waren, so tritt er hier­mit jetzt schon bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus der gegenseitigen Geschäftsverbin­dung die aus der Veräußerung entste­henden Forderungen ge­genüber seinen Abnehmern mit allen Waren­rechten ( auch Sicherheiten ) an uns ab.
  4. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung sind unzulässig. Im Falle einer Pfändung durch Dritte ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüg­lich, spätestens  jedoch innerhalb von drei Tagen, schriftlich zu benach­richtigen.
  5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die  Pfän­dung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Gesetz betreffend die Abzahlungsgeschäfte Anwendung findet.

 
X. Schadenersatz gegenüber dem Besteller

  1. Nimmt der Besteller den Liefergegenstand nicht ab, so schuldet er Schadenersatz in Höhe von 20% des vereinbarten Kaufprei­ses; wir sind jedoch berechtigt, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen.
  2. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, es sei ein wesentlich ge­ringerer oder gar kein Schaden entstanden.

 
XI. Besondere Bedingungen für Lieferung und Aufstellung

  1. Alle baulichen arbeiten müssen vor Beginn der Aufstellung so­weit fertig gestellt sein, dass mit der Aufstellung sofort nach der Anlieferung begon­nen werden und dass sie ohne Unterbrechung beendet werden kann.
  2. Für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Materialien und Werk­zeuge ist beim Besteller ein trockener, beleuchtbarer und verschließbarer Raum zur Verfügung zu stellen.
  3. Das Entladen des Lastkraftwagens und die Beförderung der Ge­gens­tände vom Lastkraftwagen zum Aufstellungsort ist Sache des Bestellers. Der Besteller hat darüber hinaus auf seine Kos­ten zu stellen:

    - Hilfsmaschinen und Facharbeiter in der von uns erachteten Zahl.
    - Die zur Aufstellung und Inbetriebsetzung erforderlichen
      Vorrich­tungen und Bedarfsstoffe.  
  4. Die Gefahr des Transportes von mitgebrachten Lieferteilen trägt der Besteller.


XII. Sonstiges

  1. Für die Auslegung dieses Vertrages gilt ausschließlich deut­sches Recht.
  2. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Nürtingen. Ist der Be­steller Vollkaufmann, so ist für alle aus diesem Vertrag sich er­gebenden Strei­tigkeiten  der Gerichtsstand Nürtingen vereinbart.
  3. Falls eine oder mehrere der obigen Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein sollten, so wird hierdurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.

Kontakt

+49 7127 957210 realien@web.de